Ratgeber

§ 551 BGB

Die Mietkaution nach § 551 BGB

Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten — und getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Höhe und Ratenzahlung

Bei Wohnraum darf die Sicherheit das Dreifache der Miete ohne Betriebskosten nicht übersteigen (Abs. 1). Maßgeblich ist die Nettokaltmiete, nicht die Warmmiete — bei 600 Euro kalt sind das höchstens 1.800 Euro.

Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (Abs. 2). Eine Vereinbarung, die eine Zahlung in einer Summe verlangt, ist insoweit unwirksam.

Im Gewerbemietrecht gilt diese Grenze nicht. Dort ist die Höhe der Sicherheit frei vereinbar.

Getrennte Anlage und Zinsen

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen, und zwar zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (Abs. 3). Die Erträge stehen dem Mieter zu; sie erhöhen die Sicherheit.

Gerechnet wird auf den tatsächlich vorhandenen Bestand, zeitanteilig. Wer im Oktober einzieht und die Kaution in Raten zahlt, bekommt keine Zinsen für Januar bis September. Beispiel: 1.500 Euro liegen 356 Tage, weitere 1.500 Euro 184 Tage — der gewichtete Bestand beträgt 2.219,18 Euro, bei 1,5 Prozent sind das 33,29 Euro Zinsen für das Jahr.

Weil die Zinsen die Sicherheit erhöhen, verzinsen sie sich im Folgejahr mit.

Abrechnung nach dem Auszug

Eine feste Frist für die Abrechnung der Kaution nennt das Gesetz nicht; dem Vermieter wird eine angemessene Überlegungszeit zugestanden. Ein Teil darf zurückbehalten werden, solange eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht.

Schadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren dagegen sehr schnell: in sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Für Mietrückstände gilt diese kurze Frist nicht.

So rechnet Vizoa das

Vizoa prüft die Drei-Monats-Grenze beim Anlegen des Vertrags und führt die Kaution als eigenes Konto neben dem Mietkonto — Forderung, Zahlung, Zinsen, Rückzahlung. Einmal im Jahr zeigt eine eigene Seite alle Kautionen mit dem taggenau gewichteten Bestand und dem Zinsvorschlag; im ersten Quartal erinnert die App daran. Für die Abrechnung nach dem Auszug rechnet sie Rückstände, Schäden und den Rückbehalt für die laufende Betriebskostenabrechnung gegen und weist auf die Sechsmonatsfrist des § 548 hin.

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Passt dazu

Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Regel in einem konkreten Mietverhältnis greift, hängt an Umständen, die hier niemand kennt — im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Steuerberater.
Stand: 28.09.2026