§ 35a EStG
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung
Mieter können 20 Prozent der in den Betriebskosten enthaltenen Arbeitskosten von der Steuer absetzen — aber nur, wenn die Abrechnung den Lohnanteil getrennt ausweist.
Was begünstigt ist
Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2). Für Handwerkerleistungen — Renovierung, Erhaltung, Modernisierung — sind es 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro (Abs. 3).
Die beiden Töpfe bleiben getrennt: Sie haben verschiedene Höchstbeträge, und die Höchstbeträge gelten je steuerpflichtiger Person über alle Haushalte hinweg.
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. In den Betriebskosten sind das typischerweise Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger und Wartungsarbeiten.
Was der Mieter braucht
Der Mieter kann die Ermäßigung auch für Leistungen geltend machen, die über die Betriebskostenabrechnung auf ihn umgelegt wurden. Voraussetzung ist, dass sich aus der Abrechnung oder einer gesonderten Bescheinigung ergibt, welcher Anteil auf begünstigte Arbeitskosten entfällt und wie er sich auf ihn verteilt.
Die Zahlung muss unbar erfolgt sein — bei Betriebskosten ist das durch die Überweisung an den Vermieter und dessen Zahlung an den Dienstleister regelmäßig erfüllt.
Was nicht geht
Die Höchstbeträge kann eine Abrechnung nicht berücksichtigen: Ob jemand seinen Topf schon ausgeschöpft hat, weiß nur er selbst. Eine Abrechnung weist deshalb die Arbeitskosten aus und rechnet keine Ermäßigung aus.
So rechnet Vizoa das
In Vizoa trägt jede Kostenart eine Zuordnung — haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung — und einen Satz für den Arbeitsanteil, der je Rechnung überschrieben werden kann. Dort, wo eine Kostenart ihrer Natur nach ganz Arbeit ist, steht 100 Prozent voreingestellt; beim Aufzug und bei Instandhaltungen bleibt das Feld leer, weil Material darin steckt. Die Abrechnung weist den Anteil des Mieters getrennt nach beiden Absätzen aus, mit Summe und ohne Rechenergebnis.
Funktionen ansehenPasst dazu
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Regel in einem konkreten Mietverhältnis greift, hängt an Umständen, die hier niemand kennt — im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Steuerberater.
Stand: 28.09.2026