Ratgeber

§§ 558, 558a, 558b BGB

Mieterhöhung nach § 558 BGB: Fristen und Kappungsgrenze

Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen — aber in drei Jahren höchstens um 20 Prozent, in angespannten Märkten um 15. Und der Mieter muss zustimmen.

Die Fristen

Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens zulässig, wenn die Miete seit fünfzehn Monaten unverändert ist — gestellt werden darf es nach zwölf Monaten, wirksam wird es frühestens nach fünfzehn.

Hinzu kommt die Überlegungsfrist: Die erhöhte Miete ist erst vom Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens an geschuldet. Geht das Schreiben im September zu, ist der 1. Dezember der früheste Termin. Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang kann der Mieter zustimmen (§ 558b Abs. 1).

Die Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete um höchstens 20 Prozent erhöhen. Bezugspunkt ist die Miete drei Jahre vor dem Wirksamwerden der Erhöhung, nicht die heutige. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine Grenze von 15 Prozent; welche Gemeinden das sind, legt die Landesregierung durch Verordnung fest.

Beispiel: 612 Euro Kaltmiete vor drei Jahren, Kappungsgrenze 20 Prozent — die Miete darf auf höchstens 734,40 Euro steigen. Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete darunter, ist sie die Obergrenze: Über die Vergleichsmiete hinaus geht es nie.

Begründung und Zustimmung

Das Verlangen ist in Textform zu erklären und zu begründen (§ 558a) — üblich sind der Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder eine Auskunft aus einer Mietdatenbank.

Ohne Zustimmung des Mieters wird die Erhöhung nicht wirksam. Stimmt er nicht zu, bleibt dem Vermieter die Klage auf Zustimmung, und zwar binnen drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist (§ 558b Abs. 2).

Während einer vereinbarten Staffelmiete ist eine Erhöhung nach § 558 ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2), ebenso während einer Indexmiete für die Dauer der Bindung (§ 557b Abs. 2).

So rechnet Vizoa das

Vizoa rechnet den frühesten Termin aus der letzten Mietänderung, rundet ihn auf den nächsten Monatsersten auf und zeigt die Kappungsgrenze samt der Miete vor drei Jahren. Über die Grenze oder über die eingetragene Vergleichsmiete hinaus nimmt die App kein Verlangen an. Das Schreiben enthält Begründung, Rechnung und Zustimmungsfrist; ohne erfasste Zustimmung lässt sich die neue Miete nicht übernehmen. Bei Gewerbe ist § 558 gesperrt — dort gibt es keine ortsübliche Vergleichsmiete, sondern nur die vereinbarte Wertsicherung.

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Passt dazu

Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Regel in einem konkreten Mietverhältnis greift, hängt an Umständen, die hier niemand kennt — im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Steuerberater.
Stand: 28.09.2026